WLT-Preis

Bestimmungen zum WLT-Preis
(in Anlehnung an die bisher gültigen Bestimmungen vom 5. Mai 2004)

  1. Der wissenschaftliche Arbeitskreis für Lasertechnik, Vorläuferorganisation der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Lasertechnik e.V. (WLT), hat in seiner Sitzung am 15. November 1991 in Frankfurt am Main beschlossen, den wissenschaftlichen Nachwuchs im Bereich der Lasertechnik durch die Stiftung des WLT-Preises zu fördern.
  2. Mit dem WLT-Preis wird in der Regel einmal jährlich in der Regel eine Person ausgezeichnet.
  3. Die Überreichung des WLT-Preises erfolgt alle 2 Jahre anlässlich einer WLT-Konferenz.
  4. Der Preis ist dotiert mit € 2000,- und beinhaltet eine Urkunde, in welcher Datum und Grund der Verleihung durch den WLT angegeben sind. Die Urkunde zum WLT-Preis wird vom Vorstand des WLT unterzeichnet.
  5. Der Preis wird durch die WLT auf Antrag eines seiner Mitglieder durch Mehrheitsbeschluss (einfache Mehrheit) verliehen.
  6. Vorschläge zu Kandidaten für den WLT-Preis sind mit ausführlichen Begründungen einzureichen. Insbesondere soll der Vorschlagende ausführlich erläutern, welche Leistungen der Kandidat auf dem Gebiet der Lasertechnik erbracht hat. Die Leistung muss dabei über die rein wissenschaftliche Arbeit hinausgehen. Eine herausragende Doktorarbeit ist daher in der Regel keine ausreichende Begründung für die Verleihung des WLT-Preises. Die Kandidaten dürfen entsprechend der Zielsetzung der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses nicht älter als 35 Jahre sein.
  7. Dem Vorschlag sind der Lebenslauf des Kandidaten sowie seine Veröffentlichungsliste beizufügen.
  8. Der WLT-Preis kann an eine Person nur einmal verliehen werden. Ein Kandidat kann maximal zweimal für den WLT-Preis vorgeschlagen werden.

Preisträger 2011